ENTLEIHUNGSVERTRAG
Parteien
bloominds cz s.r.o.
IČO: 212 56 802
mit Sitz in Rybná 15, Staré Město, 110 00 Praha 1
eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag unter dem Aktenzeichen C 399035
Kontakt-E-Mail: lounge@bloominds.cz
vertreten durch den Geschäftsführer Michal Kotlín
auf der einen Seite als Kreditgeber (im Folgenden „Kreditgeber”)
und
auf der anderen Seite als Kunde und Darlehensnehmer (im Folgenden „Kunde“)
(zusammen auch als „Vertragsparteien“ oder einzeln als „Vertragspartei“ bezeichnet) schließen gemäß
§ 2193 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften, diesen Leihvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt).
I. Einleitende Bestimmungen
1. Der Kreditgeber vermietet Technologien im Bereich der Körperpflege.
2. Mit dem Tag der Bestellung haben der Verleiher und der Kunde einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage der Kunde berechtigt ist, beim Verleiher die Ausleihe der angegebenen Ausrüstung zu beantragen.
3. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag im Zusammenhang mit ihrer Absicht, die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei der Ausleihe der unten genannten Geräte zu regeln.
II. Gegenstand des Vertrags
1. Der Verleiher erklärt, dass er der alleinige Eigentümer der nicht verbrauchbaren beweglichen Sache ist, die der Kunde mietet (im Folgenden „Ausrüstung“), und verpflichtet sich, diese Ausrüstung dem Kunden zur vorübergehenden Nutzung gemäß den in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen zu überlassen.
III. Leihfrist
1. Die Ausleihe wird für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, wobei der Kunde die Dauer der Ausleihe selbst wählt, jedoch mindestens 21 Kalendertage. Der Mietpreis wird immer nach der gewählten Ausleihdauer berechnet – also für jeden Tag separat.
2. Wenn der Kunde die vereinbarte Leihfrist nicht einhält, ist er verpflichtet, dem Verleiher eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagespreises für die Miete der ausgeliehenen Technik für jeden Tag des Verzugs zu zahlen.
IV. Zweck der Ausleihe
1. Der Verleiher überlässt dem Kunden die Ausrüstung zum Zwecke der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienstleistungen, die der Verleiher dem Kunden auf der Grundlage dieses Vertrags erbringt.
2. Der Kunde bestätigt, dass er vom Verleiher über die Verwendung der Ausrüstung unterrichtet wurde.
V. Kaution
1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kunde bei der Bestellung der Ausleihe eine sogenannte rückzahlbare Kaution hinterlegt.
2. Der Zweck der Kaution besteht darin, die Begleichung der Forderungen zu sichern, die dem Kreditgeber gegenüber dem Kunden aufgrund einer Beschädigung oder Nichtrückgabe der Ausrüstung entstehen.
3. Der Verleiher ist verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Höhe der Kaution zu führen und dem Kunden die Begleichung der Forderungen aus dieser Kaution schriftlich zu bestätigen. Nach Rücknahme der Ausrüstung wird die Kaution auf das vom Kunden angegebene Bankkonto zurückerstattet.
VI. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Kunden das Gerät innerhalb von 5 Kalendertagen in einem gebrauchsfähigen technischen Zustand zu übergeben.
2. Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät ordnungsgemäß in Empfang zu nehmen und es ausschließlich für den in diesem Vertrag festgelegten Zweck zu nutzen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Gerät an Dritte weiterzugeben. Er haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, bis zur Höhe der Kaution.
4. Der Verleiher ist berechtigt, die vorzeitige Rückgabe des Geräts zu verlangen, wenn der Kunde es entgegen den Bestimmungen des Vertrags nutzt.
5. Der Kunde trägt alle üblichen Kosten, die mit der Nutzung der Geräte verbunden sind.
6. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät vor Beschädigung, Verlust oder Zerstörung zu schützen und dem Verleiher alle Mängel unverzüglich zu melden.
7. Alle vom Kunden verursachten Mängel und Schäden gehen zu seinen Lasten.
8. Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät gemäß der Gebrauchsanweisung und dem Vertrag zu verwenden. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
VII. Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Dieser Vertrag endet mit der Rückgabe des Geräts.
2. Der Kreditgeber kann im Falle einer Pflichtverletzung durch den Kunden vom Vertrag zurücktreten.
VIII. Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Der Kreditgeber verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und anderen Rechtsvorschriften.
2. Die Informationen zur Verarbeitung wurden dem Kunden in einem separaten Dokument übermittelt.
3. Wenn die Verarbeitung mit Zustimmung des Kunden erfolgt, ist diese Zustimmung Bestandteil dieses Vertrags.
4. Der Kunde erklärt, dass er sich mit den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten vertraut gemacht hat.
IX. Schlussbestimmungen
1. Der Vertrag tritt am Tag der Bestellung der Geräte + 5 Tage in Kraft.
2. Eventuelle Streitigkeiten werden nach tschechischem Recht von tschechischen Gerichten entschieden.
3. Die Vertragsparteien erklären, dass sie den Inhalt des Vertrags zur Kenntnis genommen haben, ihn verstehen und ihn freiwillig unterzeichnen.